Anlagenüberprüfungen
Elektrische Anlagen sind nach den gesetzlichen Bestimmungen der elektrotechnischen Sicherheit und des Arbeitnehmerschutzes auf ihren sicheren Zustand zu überwachen und somit verschiedenen Prüfungen zu unterziehen.
Dies ergibt sich aus dem § 9 Abs. 1 des Elektrotechnikgesetzes in Verbindung mit den §§ 17 Abs. 2 und 37 Abs. 1 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes hinsichtlich der Erstüberprüfung auf Grund der Tatsache, dass elektrische Anlagen in Betriebsstätten Arbeitsmitteln im Sinne dieses Gesetztes gleichzusetzen sind.
Bis zum Inkrafttreten einer Verordnung nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz sind aber noch zusätzlich die Übergangsbestimmungen nach §109 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes zu beachten.
Durch unser speziell geschultes Fachpersonal und den Einsatz von modernsten Messgeräten garantieren wir Ihnen eine Ordnungsgemäße Anlagenüberprüfung nach den jeweils gültigen Vorschriften.